Der Stiftungsrat des Instituts wacht über die Erfüllung des Stiftungszwecks sowie über die Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung des Vorstands.
Der Wissenschaftliche Beirat berät Stiftungsrat und Vorstand in grundlegenden fachlichen und fächerübergreifenden Fragen des Arbeits- und Entwicklungsprogramms sowie der internationalen und nationalen Kooperation des Instituts.